Allgemeine Geschäftsbedingungen (Investoren)

1  Allgemeines

1.1  Diese Bedingungen (nachfolgend „AGB“) für die Nutzung der Website www.aaris-c2.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend „​aaris c²-Website“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der FunderNation GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 7, 64625 Bensheim-Auerbach (nachfolgend „FunderNation“) und den ​aaris c²-Mitgliedern (nachfolgend „Funder“). Vertragspartner der Funder und Betreiber der ​aaris c²-Website ist Funder Nation.

1.2  Die ​aaris c²-Website eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell vorzustellen und Feedback zu diesem Geschäftsmodell von anderen Teilnehmern der ​aaris c²-Website einzuholen. Zudem eröffnet die ​aaris c²-Website Investoren (nachfolgend „​aaris c² -Mitglied" oder „Funder“) die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg von drei verschiedenen Kategorien von Unternehmen ("Start-Up-Unternehmen", "im Wachstum befindliche Unternehmen" und "etablierte Unternehmen") (nachfolgend „Unternehmen“) über die Gewährung von partiarischen Darlehen (nachfolgend auch "Investment") zu partizipieren. Die jeweilige Ausgestaltung der partiarischen Darlehen hängt davon ab, in welche Kategorie von Unternehmen investiert wird.

1.3  Die ​aaris c²-Website ist eine Online-Plattform, auf der Informationen des Unternehmens veröffentlicht werden. Innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums haben Funder die Möglichkeit, in ein Unternehmen zu investieren. Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Kampagne mit den vorgenannten Möglichkeiten vorgestellt (nachfolgend "Kampagne") und hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag, der als Gesamtsumme der einzelnen Investments aller Funder im Rahmen der Kampagne erreicht werden muss (nachfolgend "Funding Schwelle") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Funding Limit"), der maximal EUR 6 Millionen pro Kampagne betragen kann. Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung der vorgestellten Investmentmöglichkeit ist, dass im Rahmen der jeweiligen Kampagne die Funding Schwelle erreicht wird.

1.4  Bei einem erfolgreichen Abschluss einer Kampagne und damit Umsetzung des Investments wird FunderNation nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge über die partiarischen Darlehen werden vielmehr zwischen dem Funder und dem Unternehmen oder der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossen.

1.5  Die nachfolgenden AGB regeln sämtliche Dienstleistungen, die FunderNation gegenüber dem Funder erbringt (nachfolgend „Dienste“). Die Annahme der AGB erfolgt durch Klicken der Schaltfläche „Registrieren“ auf der ​aaris c²-Website im Rahmen des Investitionsprozesses oder durch Bestätigung bei der Anmeldung als Funder. Die AGB sind jederzeit unter http://www.aaris-c2.com abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich per E-Mail an den Funder versandt.

1.6  FunderNation ist bemüht, die ​aaris c²-Website stets verfügbar zu halten. FunderNation wird die ​aaris c²-Website mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel zur Verfügung stellen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die ​aaris c²-Website deshalb nicht zur Verfügung, wird FunderNation den Funder hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle der ​aaris c²-Website aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. FunderNation ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die ​aaris c²-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FunderNation liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

 

2  Eröffnung eines Mitgliedskontos

2.1  DDie Nutzung der ​aaris c²-Website zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Mitgliedskontos möglich.

2.2  Für die aktive Nutzung einiger Funktionen der ​aaris c²-Website ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos erforderlich. Durch die Eröffnung eines Mitgliedskontos kommt zwischen FunderNation und dem Funder ein Vertrag über die Nutzung der ​aaris c²-Website zustande. Die Eröffnung eines Mitgliedskontos ist kostenlos. Im Rahmen der Eröffnung eines Mitgliedskontos stimmt der Funder u.a. diesen AGB zu. Die initiale Eröffnung eines Mitgliedskontos setzt die Angabe von Vor- und Zuname sowie einer E-Mail-Adresse voraus. FunderNation steht es zudem frei bei der Anmeldung weitere Daten abzufragen. Möchte der Funder Investments auf der ​aaris c²-Website tätigen, muss er zusätzlich seine Anschrift, Geburtsort und -datum, Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses unter Angabe der ausstellenden Behörde sowie seine Bankverbindungsdaten angeben. Sämtliche von FunderNation bei der Eröffnung des Mitgliedskontos abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Soweit sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten ändern, muss der Funder die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend anpassen.

2.3  Der Funder wählt für sein Mitgliedskonto im Rahmen der Eröffnung einen Benutzernamen und ein Zugangspasswort aus. Jeder Funder ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und ist dazu verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen. Sollte der Funder Grund zur Annahme einer unautorisierten Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos haben, ist er verpflichtet, FunderNation unverzüglich hierüber zu informieren.

2.4  Mitgliedskonten auf der ​aaris c²-Website dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen eröffnet werden. Nicht voll-geschäftsfähigen Personen (insbesondere Minderjährigen) ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos nicht erlaubt. Mehrere Personen (z.B. Ehepaare oder Familien) dürfen kein gemeinsames Mitgliedskonto eröffnen. Je Person muss ein einzelnes Mitgliedskonto eröffnet werden. Im Falle von juristischen Personen, die als Investor tätig werden wollen, dürften Mitgliedskonten eröffnet und den Investor verpflichtende Handlungen auf der ​aaris c²-Website nur von vertretungsberechtigten Personen vorgenommen werden.

2.5  Die Mitgliedskonten auf der ​aaris c²-Website sind nicht übertragbar. Auch sind Mehrfachregistrierungen einer Person nicht gestattet.

2.6  Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Mitgliedskontos besteht nicht. FunderNation behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

 

3  aaris c²-Website

3.1  FunderNation stellt die ​aaris c²-Website als Plattform für Crowdfunding zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Unternehmen im Rahmen von Kampagnen Investoren suchen und Funder erhalten die Möglichkeit, Investitionen in Unternehmen zu tätigen.

3.2  Die Auswahl der auf der ​aaris c²-Website präsentierten Unternehmen erfolgt auf Grundlage einer Darstellung des Geschäftsmodells durch das Unternehmen selbst sowie einer Prüfung durch FunderNation. FunderNation unterzieht die Unternehmen vor der Darstellung auf der ​aaris c²-Website einer Prüfung im Hinblick auf bestimmte, von FunderNation festgelegte Kriterien. ​aaris c²-Website..FunderNation übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Unternehmen diese Kriterien bei der Aufnahme auf die ​aaris c²-Website und auch während der gesamten Dauer der Darstellung des Unternehmens auf der ​aaris c²-Website erfüllen sowie dafür, dass die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle geeignet sind, die Ziele und Erwartungen des Investors zu erfüllen. Die auf der ​aaris c²-Website präsentierten Informationen über die Unternehmen werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Angaben des Unternehmens oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch FunderNation findet nicht statt. FunderNation steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.

3.3  Bestimmte Informationen und Daten werden auf der ​aaris c²-Website als „vertraulich“ gekennzeichnet (nachfolgend „vertrauliche Informationen“). Diese vertraulichen Informationen müssen von Fundern vertraulich behandelt werden. Ein Funder darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung seiner Investitionsentscheidung nutzen und sie in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlichen oder verbreiten.

3.4  Die ​aaris c²-Website bietet Fundern die technische Möglichkeit, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der ​aaris c²-Website von Fundern veröffentlichten Inhalte werden von FunderNation grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von FunderNation dar. Der Funder ist dafür verantwortlich, dass die auf der ​aaris c²-Website veröffentlichten Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang stehen und keinen beleidigenden, diskriminierenden, sittenwidrigen, rassistischen, pornographischen oder in ähnlicher Weise unangemessenen Inhalt hat. Der Funder stellt FunderNation von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die FunderNation aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Pflicht durch den Funder entstehen. FunderNation behält sich das Recht vor, von Fundern veröffentlichte Inhalte jederzeit aus wichtigem Grund zu entfernen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Inhalte des Funders gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben in diesen AGB verstoßen.

 

4  Investition in ein Unternehmen

4.1  Durch das Ausfüllen des Investmentformulars auf der FunderNation-Website, das Anklicken des Warnhinweis-Buttons „Ich habe den Warnhinweis nach § 13 Abs. 6 VermAnlG und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Kenntnis genommen.“ und das Anklicken des Buttons „Jetzt mit Pflicht zur Zahlung investieren“ am Ende des Investmentformulars gibt der Funder ein Angebot auf eine Investition in der von ihm individuell festgelegten Höhe nach Maßgabe der im Rahmen der Kampagne dargestellten Rahmenbedingungen ab ("Investment-Angebot"). Nach Erhalt des Investment-Angebots schickt FunderNation dem Funder eine E-Mail, die den Eingang des Investment-Angebots bei FunderNation bestätigt ("Angebotsbestätigung") und das Angebot des Funders über ein partiarisches Darlehen nebst Poolingvertrag (zusammen der "Investmentvertrag") für das Unternehmen bzw. die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) annimmt ("Investment-Bestätigung"). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. Ein Anspruch des Funders auf Abschluss eines Investmentvertrages besteht nicht. Der Vertrag über das partiarische Darlehen kommt stets zwischen dem Investor und dem Unternehmen zustande. FunderNation wird diesbezüglich nicht Vertragspartner des Investors. Die Poolingvertrag betreffend das Pooling der in das Unternehmen investierenden Funder kommt stets zwischen dem Investor, dem Unternehmen und der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) zustande.

4.2  Sofern der Funder beabsichtigt, in ein Unternehmen einen Investmentbetrag von mehr als EUR 1.000 zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses (siehe vorgehende Ziffer 4.1) und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen:

 

  • sofern es sich bei dem Funder um eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungs¬findung der GmbH beteiligt sind i.S.d. § 2a Abs. 3 VermAnlG (GmbH, AG, KGaA) handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich
  • ansonsten hat der Funder anzugeben,
    • ob er über ein Mindestvermögen von EUR 100.000 in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten verfügt; oder
    • dass der von ihm im Rahmen des Investment-Angebots gewählte Investmentbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt
      und
    • bereits bestehende Investitionen und deren Höhe in das Unternehmen.

4.3  Der Funder erkennt an, dass FunderNation aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, vorgenannte Angaben (Ziffer 4.2) vom Funder zu erheben. Der Funder darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben – sofern er keine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungs¬findung der GmbH beteiligt sind i.S.d. § 2a Abs. 3 VermAnlG ist – maximal EUR 10.000 in ein Unternehmen investieren, sofern er nach der von ihm erteilten Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR 100.000 verfügt, oder maximal den zweifachen Betrag seines im Rahmen der Selbstauskunft angegebenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch EUR 25.000. Der Funder hat die Angaben im Rahmen der von ihm zu erteilenden Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu machen. FunderNation übernimmt keine Verantwortung für etwaige gesetzliche Verstöße aufgrund wahrheitswidriger Angaben eines Funders.

4.4  Vertragspartner des Funders ist entweder das Unternehmen (Investmentvertrag) oder die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) (Poolingvertrag). FunderNation wird nicht Vertragspartner. Einzelheiten enthalten die zwischen dem Funder und dem Unternehmen bzw. der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Verträge.

4.5  Der Investmentvertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Darlehensbetrages (nachfolgend "aufschiebende Bedingung"). Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam.

4.6  Zudem ist der Investmentvertrag auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Kampagne nicht erfolgreich ist. Eine Kampagne ist erfolgreich, wenn innerhalb des für die Kampagne festgelegten Zeitrahmens zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Investment-Angebote von Fundern die individuell festgelegte Funding-Schwelle der Kampagne erreicht. Nach Ablauf der für die Kampagne festgelegten Angebotsdauer (Zeitraum, in welchem Funder Investment-Angebote abgeben können) beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt FunderNation dem Funder mit, falls die von ihm unterstützte Kampagne ihre Funding Schwelle nicht erreicht hat und damit nicht erfolgreich war. Wird die Funding Schwelle nicht erreicht, verliert der Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Funder noch das Unternehmen oder ein Dritter können aus diesem Vertrag Rechte herleiten.

4.7  Das Unternehmen kann im Rahmen der Kampagne zusätzliche Leistungen (nachfolgend „Prämie“) ausloben, die es gegenüber den Investoren nach erfolgreichem Abschluss einer Kampagne erbringen möchte. Lobt das Unternehmen bestimmte Prämien aus, ist es verpflichtet, diese Prämien zu leisten. Für die Leistung dieser Prämien ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich und FunderNation haftet nicht für die Leistung dieser Prämien durch das Unternehmen.

 

5  Mit Investitionen verbundene Risiken

5.1  Investitionen in Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Investition in ein Unternehmen stellt eine unternehmerische Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Im Zusammenhang mit einer Investition in ein Unternehmen drohen dem Funder Risiken, die zu einem Totalverlust des gesamten Investments führen können. FunderNation rät ausdrücklich davon ab, das Investment mit Fremdkapital zu finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können.

5.2  Ein Funder sollte eine Investition in ein Unternehmen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in ein Unternehmen nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Funders darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments in Unternehmen zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Funder sich nicht auf ein Investment in eine Kampagne konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut.

5.3  FunderNation stellt lediglich die ​aaris c²-Website als Plattform für die Präsentation der Kampagnen zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. FunderNation schließt mit den Fundern keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist FunderNation nicht verpflichtet, die Funder über die weiteren Entwicklungen der Unternehmen zu informieren. Darüber hinaus ist FunderNation nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Unternehmens aus dem mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag.

5.4  Die Entscheidung darüber, ob ein Funder über die ​aaris c²-Website in ein Unternehmen investiert und in welches Unternehmen er investiert, obliegt allein dem Funder selbst. FunderNation empfiehlt jedem Funder, sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten zu lassen.

5.5  Die Veräußerung eines über die ​aaris c²-Website vergebenen partiarischen Darlehens durch den Funder ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Partiarische Darlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für partiarische Darlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Funder ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Darlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.

 

6  Kosten und Gebühren

6.1  Die Eröffnung eines Mitgliedskontos auf der ​aaris c²-Website sowie die Nutzung der ​aaris c²-Website ist für Funder kostenlos.

 

7  Änderung oder Beendigung von Diensten

7.1  Der Funder hat gegen FunderNation keinen Anspruch auf den Betrieb der ​aaris c²-Website und die Erbringung der damit zusammenhängenden kostenlosen Dienstleistungen. Im Gegenzug kann der Funder die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen.

7.2  FunderNation steht es frei die ​aaris c²-Website oder einzelne Dienste zeitweise oder dauerhaft – zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen – einstellen, einzuschränken oder diese zu ändern. Die Abwicklung von bereits über die ​aaris c²-Website zustande gekommenen Investments wird hierdurch nicht berührt.

7.3  FunderNation wird die Funder über bevorstehende Änderungen und Einstellungen informieren.

 

8  Haftung von FunderNation

Für eine Haftung von FunderNation auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

8.1  FunderNation haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

8.2  In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet FunderNation lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von FunderNation gehören insbesondere die Bereitstellung der ​aaris c²-Website nach Maßgabe von Ziffer 1.5 sowie die erforderliche Mitwirkung bei Zustandekommen und Durchführung von Investments.

8.3  Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 9.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist ein Darlehensvertrag oder ein hiermit zusammenhängender Vertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Funders gegen FunderNation auf die Erstattung der gezahlten Darlehensvaluta.

8.4  Die Haftung von FunderNation über die vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.3 hinaus ist ausgeschlossen.

8.5  Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FunderNation entsprechend.

8.6  Eine etwaige Haftung von FunderNation für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.

 

9  Haftung der Funder

9.1  Funder sind verantwortlich für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser AGB entstehen.

9.2  Für ihre Investitionsentscheidung sind Funder selbst verantwortlich. Investitionen in Unternehmen können mit einem hohen Risiko behaftet sein und ohne Gegenleistung verloren werden. FunderNation haftet nicht für Verluste von Investitionen.

 

10  Allgemeine Regelungen

10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2  Hat ein Funder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Funder Kaufmann oder hat der Funder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Funders im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt a.M..

10.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

10.4  FunderNation behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Hierzu ist FunderNation insbesondere berechtigt, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen eine Änderung der geschlossenen Verträge erforderlich und/oder – nach Ermessen von FunderNation – sinnvoll sind. Die Funder werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Funder der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber FunderNation, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. FunderNation wird die Funder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://www.aaris-c2.com abgerufen werden.

Stand: Februar 2021